Wissenswertes rund um den Bodenrichtwert
Sie möchten eine Immobilie verkaufen in Bargteheide, Lübeck oder Hamburg? Wissen Sie schon, wie viel Sie für Ihr Grundstück verlangen können? Der sogenannte Bodenrichtwert hilft Ihnen, den Preis Ihres Grund und Bodens besser einzuschätzen.
Wie viel ist mein Grundstück aktuell wert?
Spätestens beim Immobilienverkauf möchten Eigentümer gern wissen, was ihr Haus und ihr Grundstück wert sind. Schließlich geht es meist um sehr viel Geld. Der Bodenrichtwert dient als relevanter Anhaltspunkt, um den aktuellen Wert einer Immobilie zu bestimmen. Die Bodenrichtwerte sind online verfügbar. Eine Immobilienbewertung durch einen Fachmann, beispielsweise einen erfahrenen Immobilienmakler, ersetzen sie aber nicht.
Kurz und knapp: Was ist der Bodenrichtwert?

Für die Immobilienbewertung ist der Bodenrichtwert eine erste, sehr nützliche Orientierungshilfe. Dieser Wert sagt aus, was ein Quadratmeter unbebauten Bodens etwa kostet. Dabei handelt es sich um einen Durchschnittswert von Grundstücken in einer bestimmten Lage für ein konkretes Gebiet einer Gemeinde. Diese vordefinierten Flächen nennt man auch Richtwertzonen.
Das Gesetz besagt, dass die Grundstücke innerhalb der sogenannten Richtwertzonen in ihrer Art und Nutzung fast identisch sein müssen.
Das Gesetz besagt, dass die Grundstücke innerhalb der sogenannten Richtwertzonen in ihrer Art und Nutzung fast identisch sein müssen.
Das können einzelne Straßen, Bezirke oder sogar ganze Orte sein. Liegen demnach unterschiedliche Grundstücke in ein und derselben Richtwertzone, dann gilt für sie derselbe Bodenrichtwert.
Achtung: Bodenrichtwert ist nicht gleich Bodenwert!
Während der Bodenrichtwert einen Berechnungsfaktor darstellt, ist der Bodenwert der individuelle Gesamtwert eines Grundstücks. Der Bodenrichtwert hilft, den realen Bodenwert zu ermitteln. Die Bodenrichtwerte unterscheiden sich je nach Gebiet und Lage zum Teil sehr deutlich voneinander. Dennoch gibt es nur eine Art von Bodenrichtwert, der unabhängig von der Lage der Richtwertzonen festgelegt wird.
Das Vergleichswertverfahren
Der Wert eines Grundstücks kann auch durch ein Vergleichswertverfahren abgeleitet werden. Als Anhaltspunkte dienen dafür die Verkehrswerte von anderen Grundstücken, die ähnliche Eigenschaften aufweisen. Reicht die Anzahl analoger Objekte nicht aus, dann wird für die Berechnung der Bodenrichtwert genommen.
Wer ermittelt den Bodenrichtwert?
Zuständig für die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist ein Gutachterausschuss der jeweiligen Gemeinde, der sich mit den Grundstückswerten befasst. Dieses Gremium besteht aus Immobiliensachverständigen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der Immobilienmarkt auf Dauer transparent bleibt.
Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?
Für die Festlegung der Bodenrichtwerte in einer Gemeinde wird ein standardisiertes Verfahren genutzt. Als Basis für die Ermittlung nutzt man die tatsächlichen Verkäufe in einem bestimmten Zeitraum. Die Gutachter erhalten von den Notaren in ihrer Region alle Kaufverträge und erstellen aus dieser Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte. Dabei berücksichtigen sie auch den Entwicklungszustand der einzelnen Zonen, beispielsweise ob der Boden bebaut werden kann oder in wie weit das Gebiet schon erschlossen ist.
Wann und wie oft gibt es neue Grundstückswerte?
Grundsätzlich müssen spätestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres neue Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht werden. Einzelne Gemeinden können jedoch auch festlegen, die Daten öfter festzulegen.
Wie erfahre ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?

Die Bodenrichtwerte werden in sogenannten Bodenrichtwerttabellen oder noch häufiger in Bodenrichtwertkarten gesammelt. Diese können bei den Gutachterausschüssen kostenlos eingesehen oder als schriftliche Information gebührenpflichtig angefordert werden.
Daneben gibt es noch sogenannte Bodenrichtwertinformationssysteme (BORIS) der einzelnen Bundesländer.
Daneben gibt es noch sogenannte Bodenrichtwertinformationssysteme (BORIS) der einzelnen Bundesländer.
Erfahren Sie den individuellen Wert Ihres Grundstücks
Beachten Sie bitte, dass der Bodenrichtwert, wie der Name bereits erahnen lässt, nur ein Richtwert ist. Er spiegelt nicht den tatsächlichen Wert eines Grundstücks wieder. Für eine realistische Wertermittlung sollte stets eine in Sachen Wertermittlung erfahrene Immobilienfirma hinzugezogen werden. Die fachkundigen Experten von ROSENBAUER Immobilien unterstützen Sie gern dabei. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Vereinbaren Sie eine Wertermittlung für Ihre Immobilie

Herr Michael Rosenbauer, Immobilienmakler
Telefon: 04532-9748950
E-Mail: info@rosenbauer-immobilien.de
ROSENBAUER IMMOBILIEN
Rathausstraße 3
22941 Bargteheide
E-Mail: info@rosenbauer-immobilien.de
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